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Als Escort anmelden: Dein diskreter Weg in die professionelle Legalität bei Goddess
Erfahre, wie die Anmeldung als Escort nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) funktioniert. Alle Schritte, Voraussetzungen, Kosten und Infos zur Alias-Bescheinigung einfach erklärt.
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ProstSchG Anmeldung: Dein sicherer Guide für den Start als Escort
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Juli 2017 ist die Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) für alle Escorts in Deutschland verpflichtend.
Der Prozess besteht immer aus zwei Schritten: einer gesundheitlichen Beratung und der behördlichen Anmeldung.
Du kannst dich unter einem Alias-Namen registrieren lassen, sodass dein Klarname auf dem Ausweis für Kunden oder Dritte nicht sichtbar ist.
Die Anmeldebescheinigung ist für Personen ab 21 Jahren in der Regel zwei Jahre gültig.
Eine erfolgreiche Karriere im High-Class-Segment beginnt mit absoluter Rechtssicherheit und einem professionellen Auftreten gegenüber Behörden. Bei Goddess Escort unterstützen wir dich dabei, die gesetzlichen Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) diskret und effizient umzusetzen. Mit der richtigen Anmeldung schaffst du die Basis für eine selbstbestimmte Tätigkeit, bei der deine Sicherheit und deine Identität an erster Stelle stehen.
Warum die Anmeldung notwendig ist
Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2017 ist die Tätigkeit als Escort in Deutschland legal, aber anmeldepflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob du nur gelegentlich arbeitest, in einem Bordell tätig bist oder als mobile Escort-Dame Reisetermine wahrnimmst.
Das Gesetz wurde geschaffen, um die Rechte von Sexarbeiterinnen zu stärken, Kriminalität zu bekämpfen und den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung zu erleichtern. Für eine Zusammenarbeit mit einer seriösen Agentur wie Goddess Escort ist die Vorlage der gültigen Anmeldebescheinigung zwingende Voraussetzung. Dies schützt nicht nur dich, sondern signalisiert auch unseren anspruchsvollen Kunden Professionalität und Seriosität.
Der Ablauf der Anmeldung im Detail
Der behördliche Prozess wirkt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber logisch strukturiert. Er unterteilt sich strikt in zwei voneinander getrennte Termine. Diese Trennung soll sicherstellen, dass du im ersten Schritt völlig frei und ohne Druck über gesundheitliche Themen sprechen kannst, bevor der bürokratische Akt erfolgt.
Schritt 1: Die gesundheitliche Beratung
Bevor du deine Tätigkeit offiziell anmelden kannst, musst du eine gesundheitliche Beratung bei deinem zuständigen Gesundheitsamt wahrnehmen. In Berlin, wo wir unseren Hauptsitz haben, und auch in anderen großen Städten wie Hamburg oder München, gibt es dafür spezialisierte Abteilungen.
In diesem Gespräch geht es um Themen wie Krankheitsverhütung, Schwangerschaft und Risiken bei der Arbeit. Wichtig zu wissen ist, dass hier keine körperliche Untersuchung stattfindet. Es handelt sich um ein reines Beratungsgespräch. Am Ende erhältst du eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung. Diese Bescheinigung ist notwendig für den zweiten Schritt.
Schritt 2: Die behördliche Anmeldung
Mit der Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung gehst du zur zuständigen Anmeldebehörde. Je nach Bundesland kann dies das Ordnungsamt, das Bürgeramt oder eine spezielle Fachstelle sein (in Hamburg beispielsweise Pro*BEA). Du musst dich dort persönlich vorstellen.
Für diesen Termin benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Lichtbild und die Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Wenn du aus dem Ausland kommst, ist gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis vorzulegen. Bei diesem Termin erhältst du dann deine offizielle Anmeldebescheinigung.
Diskretion durch die Alias-Bescheinigung
Eine der größten Sorgen vieler Frauen, die sich bei uns bewerben, ist der Schutz ihrer Identität. Das Gesetz bietet hierfür eine sehr gute Lösung. Du hast das Recht, die Anmeldebescheinigung auf einen Alias-Namen (Künstlernamen) ausstellen zu lassen.
In der Praxis bedeutet das: Die Behörde kennt deinen echten Namen und speichert diesen intern ab. Auf dem Ausweis, den du bei Kontrollen oder gegenüber Behörden vorzeigst, steht jedoch dein Alias. Zusätzlich erhältst du eine sogenannte Alias-Bescheinigung. Wenn du dich beispielsweise für unser Casting interessierst, reicht uns für die interne Prüfung die Anmeldebescheinigung. So bleibt deine bürgerliche Identität im Arbeitsalltag geschützt.
Gültigkeit und Erneuerung
Die Anmeldebescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig. Der Gesetzgeber unterscheidet hier nach Alter, um jüngere Sexarbeiterinnen engmaschiger zu betreuen:
Ab 21 Jahren: Die Anmeldung gilt für zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung muss jedoch alle 12 Monate wiederholt werden.
Unter 21 Jahren: Die Anmeldung gilt nur für ein Jahr. Die gesundheitliche Beratung ist alle 6 Monate verpflichtend.
Wer diese Fristen versäumt, riskiert Bußgelder. Wir empfehlen unseren Damen daher immer, rechtzeitig Termine für die Verlängerung zu vereinbaren, da die Behörden in Städten wie Berlin oft lange Wartezeiten haben.
Tipp von Fabienne
"Lass dich von den Behördengängen nicht einschüchtern. Die Mitarbeiter in den Fachbereichen für Prostituiertenschutz sind meist sehr verständnisvoll und darauf geschult, dir zu helfen, nicht dich zu verurteilen. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Nutze das Gespräch dort auch, um Fragen zu stellen, die du dich sonst vielleicht nicht zu fragen traust."
Die Rolle der Agentur
Als High Class Escort Agentur legen wir großen Wert darauf, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Dies dient der Sicherheit aller Beteiligten. Sobald du deine Anmeldebescheinigung hast, steht einer Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.
Wir unterstützen unsere Damen nicht nur bei der Vermittlung von exklusiven Dates, sondern stehen auch beratend zur Seite, wenn es um die Organisation des Berufsalltags geht. Mehr über unsere Philosophie und wie wir arbeiten, erfährst du auf unserer Über uns Seite. Eine legale Anmeldung ist der erste Schritt in eine professionelle Karriere, die dir Türen zu interessanten Begegnungen und Reisen öffnen kann.
Häufige Fragen (FAQ) zur Prostitutionsanmeldung
Wo muss ich mich anmelden?
Du musst dich in der Gemeinde anmelden, in der du vorwiegend tätig sein wirst. Wenn du beispielsweise in München lebst, aber auch Reisen anbietest, ist das Münchner Amt zuständig. Die Anmeldung gilt dann bundesweit.
Was kostet die Anmeldung?
Die Gebühren variieren je nach Kommune, liegen aber meist in einem überschaubaren Rahmen zwischen 15 und 50 Euro. Die gesundheitliche Beratung ist in der Regel kostenlos.
Erfährt mein Vermieter oder Arbeitgeber davon?
Nein. Die Daten werden bei der Behörde gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Es erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis oder eine automatische Meldung an andere Stellen.
Muss ich Steuern zahlen?
Ja, als selbstständige Escort-Dame bist du steuerpflichtig. Du musst deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Dies ist ein separater Vorgang zur Anmeldung nach dem ProstSchG. Weitere Informationen findest du oft auch in unserem Bereich für Häufige Fragen.
Kann ich ohne Anmeldung arbeiten?
Nein. Wer ohne gültige Anmeldung sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann zu empfindlichen Geldbußen führen und erschwert die Zusammenarbeit mit seriösen Agenturen erheblich.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), "Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)", abgerufen unter prostituiertenschutzgesetz.info.
Offizielles Verwaltungsportal Bund, "Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit", verwaltung.bund.de.





