Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goddess Escort
Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Leistung der Agentur Goddess Escort, nachfolgend Agentur, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen.
Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.
1.
Vertrag mit der Agentur
Die Agentur stellt der Dame ein Online-Portal zur Verfügung, auf welchem die Dame ihre Dienstleistungen inserieren können. Einzelheiten über diese Dienstleistungen werden in den allgemeinen Geschäftsbedienungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarung geregelt.
Die Ausgestaltung der sexuellen und sonstigen Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Kunden in eigener Verantwortung festgelegt. Mit der Agentur schließt der Kunde keinen Vertrag ab.
2.
Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Dame durch die Agentur
Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Die Agentur übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.
3.
Zahlung, Geldempfangsvollmacht
Die Agentur berechnet dem Kunden kein gesondertes Entgelt. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit die Agentur ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat sie hierfür eine Geldempfangsvollmacht.
4.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dame
1.
Art und Umfang der Leistungen der Dame
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.
Buchung – Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.
3.
Entgelt
Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Dame und nicht auf etwaige darüber hinaus gehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat die Agentur Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird.
Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben.
4.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.